Stephanus, Dekan von St. Peter, schenkt zum Heil seiner Seele seinen Hof ("curia") gen. "Hagenenkelre" seinem Stift, das dafür dereinst seinen Jahrtag mit Vigilien und Messe begehen soll. Der Inhaber des Hofes soll dem Stift 10 Schillinge Mainzer Münze zinsen, die unter die im Chor anwesenden Brüder sofort nach dem Gottesdienst verteilt werden. Der Schenker empfängt den Hof vom Kapitel gegen Jahreszins auf Lebenszeit zurück. Er hat ihn vor dem weltlichen Richter aufgegeben. S.: Aussteller. Zeugen: Gottfried von Saulheim ("Sowelenheim"), Waltherus "Bonus", Orto "Rockenbrot", Siegfried und Heinrich gen. "Spiezheimer", Jacobus und Albertus, Brüder. "Actum in capella sancti Bonifacii loco et tempore capituli, III. Kal. Februarii 1251".

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