Werner Recke von Heppenheim und seine Efr. Margarethe bekunden, dass sie auch für ihre Erben von Andreas von Heppenheim gen. vom Saal dessen genannte Güter in Heppenheimer Gemarkung (Beforchungs- und Gemarkungsangaben u.a. Syan Hof; rechter Mühlweg; niederster Mühlweg; Deutsche Herren von Flörsheim; St. Katharinen; Wormser Straße; in der Stiefmoder; am Blödesheimer Weg; auf dem Hahnekamm; Kloster zu + Gommersheim) für eine Gülte von 32 Malter Korn Alzeyer Maß, jährlich zwischen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt nach Heppenheim zu liefern sowie drei Kapaune und vier Enten an St. Martin in Erbbestand genommen haben unter der Bedingung, sie ungeteilt und unbelastet zu belassen. Die A. bekunden, dass sie als Unterpfand ihre genannten Güter in Heppenheimer Gemarkung (u.a. am Eppelsheimer Weg) vor Schultheiß Henne Bast und Schöffen Hans Strohauwer und Henn Schneider ("Snyder") gesetzt haben und für jeden Schaden und Anspruch, der gegen das Unterpfand erhoben wird, eintreten werden.

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