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Der Priester Bertold Tucketappe vermacht Kl. Wormeln testamentarisch zu seiner und seiner Eltern und Stiefmutter Seligkeit und zur Einrichtung einer „ewigen Memorie“ drei Gulden jährlicher Rente aus sechs Morgen Wiesenertrag der Niederen Wiese. Diese Memorie soll am Tag seines Ablebens mit Vigilien und zwei Messen begangen werden, wobei der Priester vier Pfennige und der Küster zwei Pfennige erhalten sollen. Der Aussteller übergibt dem Konvent eine Urkunde, die auf 40 Gulden weniger fünf Mark lautet und die er Hans Gheroldes für sieben Morgen Land, gelegen innerhalb der Mauer vor Wormeln, ausgestellt hatte. Ferner überläßt er dem Konvent eine Urkunde über 18 Schillinge, die auf Thomas Rußens Haus stehen, und der Äbtissin zehn Schillinge, die sie jährlich zu Pfingsten aus einem Haus und Landstück vor Volkmarsen1) beziehen soll. Dieses Haus und Landstück hatte Herr Heinrich Gotte ihm überschrieben. Ferner überläßt er der Priorin fünf Schillinge, die sie jährlich aus dem Hof vor der Stegele beziehen soll, mit welchem Geld er auf Gottschalk von Haxthausens Geheiß bezüglich Herrn Hermanns van Royde fünf Mark für eine Mark gegeben hatte, die zum Benefizium der Heiligen Drei Könige in St. Peter vor Warburg gehören. Die auf den Betrag lautende Haupturkunde hat er den Jungfern in der Klausur ausgehändigt. Er übergibt weiterhin zwei Küsterschen neun Schillinge, die er den Brüdern der Liebfrauenbruderschaft in der Neustadt Warburg abgekauft hatte, und zwei Sängerinnen acht Schillinge, von denen sie vier aus dem gegenüber dem Alten Tor liegenden Besitz, den ihm die verstorbene Styne Grymppe überschrieben hatte, und vier Schillinge aus Besitz des Claves Focke zu Volkmarsen beziehen sollen, und dieser Focke soll dem Küster jährlich drei Schillinge zum Verläuten der Vigilie geben. Schließlich vermacht der Aussteller der Wormelner Kirche für Wein und Oblaten eine halbe Mark, die er Cord Ude aus einem vor dem Oberen Tor zu Volkmarsen liegenden Hof abgekauft hatte. Der Aussteller kündigt sein Siegel an und benennt die Priester Thomas Grimppe und Johann Smeddes als Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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