Das geistliche Gericht zu Mainz als Appellationsinstanz verurteilt den Pfarrer zu Bünningen Ulrich Dienstmann in seinem Prozeß gegen den St. Agnes-Konvent zu Schaffhausem des Zehntens zu Bünningen halb, nachdem er in erster Instanz schon von Offizial des Gerichts zu Konstanz verurteilt worden war, dazu, dem St. Agnes-Konvent 9 fl. zu zahlen.-

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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