Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er die Brüder Hans und Stefan Mollenkopf d. J. sowie ihren Schwestersohn Bernhard Stoll von Staufenberg in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Die drei sollen ihm dafür in seinen Geschäften nach bestem Vermögen dienen, wofür ihnen Mahl, Nägel und Eisen gestellt werden. Fordert der Pfalzgraf sie zum Dienst in offenen Kriegen auf, will er sie wie andere Diener handhaben. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms für Hans, Stefan und Bernhard und ihre Ehefrauen, Kinder und Güter an, wobei er jegliche Verpflichtung zum Schadensersatz ausschließt.