Achtes Buch, Ballei Thüringen; darin unter anderem enthalten, welchergestalt Seine Kurfürstliche Durchlaucht [Johann Georg III.] zu Sachsen nach Absterben Herzog Moritz' [von Sachsen-Zeitz] die Possess der Ballei einnehmen und ein und andere Verordnung ergehen lassen, auch wie bei Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht die fürstlichen Herren Mitvormünder zwar Ansuchen getan, dass besagter Ballei Statthalterei auf den mittlern Prinzen zu [Sachsen-]Zeitz, Herzog Christian August, unter dem Vorwand einer Expektanz, so 1671 bereits erlangt wäre, gebracht, und die Verwaltung der Balleigüter der Kammer zu Zeitz aufgetragen worden möchte, solches aber von höchstgedachter Kurfürstlicher Durchlaucht aus erheblichen Ursachen nicht gestattet, sondern dem Geheimen Rat, Herrn Friedrich von Werthern, mit Instruktion nach Zeitz, um sich vorher mit den fürstlichen Abgeordneten zu vernehmen und gewisser Punkte halber zu vereinigen, abgeschickt, auch wie solches zu Werk gestellt worden