Anspruch auf Befreiung von der Forderung des Appellaten über jährliche Gülten von zwei Maltern Korn für die Marienkirche zu Heppendorf. Der Beklagte argumentiert, die Sache sei wegen des zu geringen Streitwerts nicht appellabel. Das RKG wies die Appellation am 20. Jan. 1542 kostenpflichtig ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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