(A, B) Kurfürst Friedrich von der Pfalz erlässt ein Testament mit Bestimmungen unter anderem über: - sein Begräbnis in der von ihm gestifteten Kapelle der Franziskanerkirche Heidelberg. - sein Begängnis und Gedenken in den Bruderschaften und Klöstern in und außerhalb der Pfalz. - die Legate seiner Hinterlassenschaft an Edelsteinen, Kleidung, Immobilien und Geld an zahlreiche genannte Personen. Sein Adoptivsohn (son) Pfalzgraf Philipp soll nach dem Tod Friedrichs und noch bevor ihm gehuldigt werde, die Bestimmungen über die Universität Heidelberg, die erblich bei der Pfalz zu verbleibenden "slos" und Städte sowie über die nicht in der Pfalz zu duldenden Juden beschwören. Ferner bittet er seinen "sone" Pfalzgraf Philipp darum, seine "naturlich sone" Friederich und Ludwig und deren Mutter [Klara Tott] zu schützen, auch seines Testaments Ausrichter und "selewertter" zu sein. Als Testamentsvollstrecker bestimmt er die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer, Blicker Landschad, Hofmeister, Meister Jost Dernbecher, Dr. Jost von Calw (Kalbe), Prediger zu Heidelberg, Diether von Handschuhsheim (Hentschußheim) und Hartmann von Igstatt, Pfarrer auf dem "slos" in Heidelberg. Pfalzgraf Philipp bestätigt als Mitsiegler, dass alle hierin enthaltenen Bestimmungen mit seinem Willen und Wissen geschehen sind. (C) Nachtrag von 1476: Kurfürst Friedrich von der Pfalz ändert neben einigen anderen Artikeln in seinem Testament von 1467 den Punkt über die "sloße" und Städte, die erblich bei der Pfalz verbleiben sollen, insofern, als dass davon eine Ausnahme gemacht werden soll für die "sloss" und Städte, die er seinem Sohn Ludwig mit Zustimmung Philipps verschrieben hat. Siegel: (A) (laut Siegelankündigung): S 1 = A (unser maiestat ingesiegel). S 2: Pfalzgraf Philipp. S 3: Bischof Reinhard von Worms. S 4: Bischof Mathias von Speyer. (B) (laut Siegelankündigung): S 1 = A (unser maiestat ingesiegel). S 2: Pfalzgraf Philipp. S 3: Bischof Reinhard von Worms. S 4: Bischof Mathias von Speyer. (C): S = A