Michael Spengel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Jakob Geßner d. Ä. und seiner Ehefrau Barbara über 20 Gulden gegenüber der gemeinen Präsenz des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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