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Die Entschädigung diesseitiger Gemeinden, welche ihre Gemeindsgüter jenseits des Rheins durch den Reichsfriedensschluss verloren haben, mit Gütern jenseitiger Gemeinden deren Besitzungen diesseits des Rheins im Großherzogtum Baden liegen; auch Liquidation und Bezahlung der auf gedachten Gütern haftenden Schulden (IV)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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