Abmachung vom 30.6.1484 zwischen den Räten Kurfürst Philipp von der Pfalz und Markgraf Christophs [von Baden]: 1. Laut Entscheidung des Bischofs von Worms (+) sollten etliche Punkte vor Götz von Adelsheim abgehandelt werden. Da dieser derzeit mit dem Hofmeisteramt und anderen Geschäften "beladen" ist, soll an seiner statt Engelhard von Neipperg einspringen, der dafür einen Tag bis St. Gallus [= 16.10.] ansetzen soll. 2. Bezüglich des Wörths (des werdes) und Streitigkeiten zwischen Münchhausen (Munchußen) und denen des Rieds (die im Riet) sollen sieben unparteiische Rheinmänner entscheiden, wobei drei vom Bischof von Speyer und vier von der Stadt Speyer abgeordnet werden sollen. Diese sollen sich bis zu Sonntagnacht Vincula Petri [= 1.8.] zu Steinmauern (Steinmuher) einfinden und die Sache am Montag behandeln. [3.] Bezüglich der Steuer und Schatzung im Amt Neuburg (Nuwenburg) soll der Pfalzgraf dem Markgrafen eine Urkunde ausstellen. [4.] Wegen des Verzichts soll eine Urkunde gegeben werden, ohne jedoch die Streitigkeiten zwischen denen von Selz (Sels) und Beinheim darin aufzugreifen. [5.] Wegen der Bede zu Achern (Achorn) wollen die Markgräflichen den Rechtsgang vor dem Bischof von Speyer, dem Bischof von Worms oder dem Deutschmeister suchen. Der Pfalzgraf und der Bischof von Straßburg sollen diesen aussuchen. [6.] Es folgt eine Auflistung von Artikeln, die vor Götz von Adelsheim abgehandelt werden sollen. Diese betreffen die armen Leute und einen Metzger (metzler) der Herrschaft Lahr beim Zoll zu Biberach; den pfalzgräflichen Büttel in der Herrschaft Lahr und die armen Leute zu Altenheim; Amtleute zu Ortenberg und den Wegzug aus der Herrschaft über die Schutter; die von Neuburg und Mörsch (Mersch); Fischfang zu Daxlanden auf dem Rhein; Wald bei Munchhausen und Ried; Übergabe von Urkunden.