Papst Sixtus IV. erteilt dem Abt von St. Aegydien zu Nürnberg auf Bitten des Rats daselbst Vollmacht, ihm zur Transsumierung vorgelegte Urkunden, nach vorausgängiger, mit Hilfe zweier Rechtskundigen angestellter Prüfung, ob sie nichts der kirchlichen Freiheit Abträgiges enthielten, durch einen Notar abschreiben zu lassen und mit seinem Siegel zu bekräftigen; solche Abschriften sollen den Originalen gleichgehalten werden.

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Staatsarchiv Nürnberg
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