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Das Stadtgericht Nürnberg bestätigt Ott Heyden die gerichtliche Verpflichtung seines Bruders Martin, ihm im Falle des Todes ihres Bruders Konrad seinen Anspruch an dessen Erbteil an Gräfenberg und Hohenschwärz gegen 500 fl abzukaufen.
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Das Stadtgericht Nürnberg bestätigt Ott Heyden die gerichtliche Verpflichtung seines Bruders Martin, ihm im Falle des Todes ihres Bruders Konrad seinen Anspruch an dessen Erbteil an Gräfenberg und Hohenschwärz gegen 500 fl abzukaufen.