Kurfürst Friedrich [II.] von der Pfalz bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen dem Älteren ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Durner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Der Empfänger hat das von der Herrschaft Weinsberg rührende Lehen mit Billigung des Ausstellers von Eberhard Hornneck von Hornberg gekauft; Eberhard Hornecks Bruder Moritz hat dem Verkauf zugestimmt.