Revers der Gemeinde Kocherthürn gegen Bürgermeister und Rat zu Neuenstadt, daß der Kocherthürner Vieh- und Schafübertrieb über die Neuenstadter Kocherbrücke keine Servitut, sondern ein "gutwillig nachbarlich Nachsehen" seitens Neuenstadt sei, 9. Aug. 1602, Abschr.