Regulierung des katholischen Kirchenwesens in den Hohenzollernschen Landen nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 25 Nr. 1
I-X-A-1 Bd. 1
NVA I 8719
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 25 Preußische Regierung für die Hohenzoll. Lande: Abt. I, Sekt. X: Kirchensachen
Preußische Regierung für die Hohenzoll. Lande: Abt. I, Sekt. X: Kirchensachen >> 1. Allgemeine Verhältnisse der Kirche zum Staat
(1811, 1848) 1850-1854
Darin: Stempel- und Taxordnung des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen, 1811; Broschüre "Anfrage über den gegenwärtigen Stand der Kirchenfrage", 1850; Denkschrift der vereinigten Erzbischof und Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz, 1851; Denkschrift der Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands, 1848; Erwiderung des Erzbischofs von Freiburg, 1851
Preußische Regierung Sigmaringen
1 Fasz.
Archivale
Freiburg, Erzbischöfe von
Deutschland
Hohenzollern-Hechingen, Fürstentum
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
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- 1. Allgemeine Verhältnisse der Kirche zum Staat (Gliederung)