Kurfürst Ludwig [VI.] von der Pfalz bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Eberhard von Gemmingen des Älteren, für diesen selbst und dessen Brüder Reinhard und Hans Walter näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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