A: Landgraf Ludwig von Leuchtenberg, Pfleger und Landrichter zu Auerbach. S: Landgericht Auerbach. E: Herr Friedrich Trautenberger als vollmächtiger Anwalt Abt Wernhers des Klosters Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief in der Klage von E gegen Heinz und Ulein die Wisent von Newsess (Nasnitz, Lkr. Eschenbach) wegen widerrechtlicher Wässerung ihrer Wiesmahd aus dem klostereigenen Wasser der Pegnitz und Vornahme einer "Aufschutzung" in der Pegnitz zum Schaden des Klosters. Verantwortung der Wisent mitsamt Konz Spitzer von Penzenreuth (Lkr. Eschenbach): Sie und ihr verstorbener Vater hätten die Wiesmahd seit eh und je und länger als des Landes und Lehensrecht ist, innegehabt und ohne allen rechtlichen Einspruch genutzt und mit dem Wasser der Pegnitz gewässert. Dagegen Herr Friedrich Trautenberger, dass das Wasser der Pegnitz lauteres und freies Eigentum des Klosters sei, weshalb sie kein Recht hätten, aus diesem Wasser zu wässern. Auch würden die Wisent das Fischwasser der Pegnitz, indem sie es "aufschutzen" und ihre Wiesen wässern, ödigen. Vertagung auf das nächste Landgericht, dort Vorlage und Verlesung des klösterlichen Stiftbriefs Bischof Ottos I. von Bamberg von 1119. Urteil: Da Bischof Otto I. in seinem Stiftbrief das Wasser der Pegnitz dem Kloster als eigentümliches Wasser gegeben hat, sollen die Beklagten die gewaltsame Wässerung ihrer Wiesmahd aus der Pegnitz abstellen bzw. ohne Gunst und Willen des Klosters kein Wässerungsrecht aus diesem Wasser haben.