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Herzog Johann von Görlitz begnadet die Stadt Guben, um ihre Lage zu verbessern, mit dem Meilenrecht. Im Umkreis einer Meile um die Stadt darf kein Kretschmer mälzen und Bier brauen; was er an Getränk verschänken will, soll er in der Stadt holen. Ebenso soll niemand Gewand schneiden "by der elen", auch kein Schuster sitzen, "der schuhe machen dorre beide nuwe, noch alde", oder Schuhe feilhält, auch kein Schröter wohnen, der Gewand macht "nuwe noch ald", desgleichen kein Bäcker, Fleischhauer und Schmied, der "hufwerk" schmiedet. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, soll mit 10 Schock Groschen gepfändet werden. Datum: "Gegeben zu Gubin im jare nach Cristis geburt dreiczenhundirt und darnach in dem czweiundnewnczigsten jare an Sent Bartholomeustage".

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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