Dem Neuöttinger Vertrag von 1661 gemäße Vermarkung des Mühldorfer Burgfriedens mit 50 Marksteinen aus weißem Untersberger Marmor in Gegenwart von Delegierten Bayerns und Salzburgs (Namenslisten!) sowie Setzung dreier zusätzlicher Steine zum Gericht Neumarkt hin.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv