Papst Johannes XV. verleiht auf Bitten der Kaiserin Adelheid dem von ihr zum eigenen sowie der Eltern und der Kaiser Otto I. und Otto III. begründeten Kloster Selz das Recht der freien Abtwahl gemäß der Benediktinerregel und das Recht der freien Bischofswahl für die Abtweihe, gestattet dem Abt den Gebrauch von Pontifikalsandalen und der Dalmatica bei der Messfeier, verbietet jedem Priester und besonders dem Bischof von Straßburg die Inanspruchnahme von Herrschaftsrechten über das Kloster, die Veranstaltung von Synoden im Kloster und die Entfremdung von Besitzungen und Zehnten und unterstellt das Kloster zum Schutz seiner Freiheit der römischen Kirche

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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