Rechtsstreit zwischen den Freiherren von Hatzfeld-Weisweiler und den Erben des verstorbenen Bürgermeisters Johann Hadamar sowie der Meinhardtschen Erben wegen der Liquidation von Schulden aus den Jahren 1622 und 1623 sowie der Immission in die Hatzfeld-Wildenburgischen Güter zu Achenbach, Seelbach, Stöcken, Bottenberg und des Zehnten zu Trupbach, Buchen und Dröningen im Jahr 1633