Lorenz, Bischof von Würzburg, schlichtet Streitigkeiten zwischen Erzbischof Berthold von Mainz als Schirmherrn des würzburgischen Klosters Schöntal, Abt Georg von Schöntal und dessen Koch einerseits und seinem Getreuen, dem festen Kun von Dürn, der diesen Koch gefangen genommen hatte, andererseits; er vergleicht beide Parteien dahin: der Erzbischof gibt das Schloss Bieringen, das als würzburgisches Lehen an Kun von Dürn verliehen und vom Erzbischof erobert worden war, an den Bischof von Würzburg zurück; Kun von Dürn soll künftig nur dann gegen den Erzbischof tätlich vorgehen, nachdem er das diesem ein Vierteljahr zuvor angekündigt hat; beide Parteien söhnen sich wegen der Streitigkeiten anläßlich der Gefangennahme des Kochs aus; die Streitigkeiten zwischen Abt und Konvent von Schöntal einer- und Kun von Dürn andererseits wegen des Jagens, des Holzes und des Geäckers am Hohenberg wegen des Schaftriebs und des Abbruchs von Scheuern sollen vom Bischof von Würzburg gütlich oder rechtlich entschieden und der Entscheid von beiden Parteien anerkannt werden.