Johann Graf von Nassau-Beilstein belehnt mit dem Lehen des + Rulman von Beilstein, 5 Gulden Martini, auf Lebzeit dessen Stiefvater Heinrich von ...dorff, sollte einer von + Rolmans Brüdern ins Land zurückkommen und das Lehen erbitten, soll die Belehnung kraftlos sein.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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