Abt Sigismund von Kloster Seeon gestattet seinem Grunduntertan Utz Fäller zu Haiming, sich im Gericht Kling ein Vormundschaftsgeld in Höhe von 60 Gulden zu leihen, doch darf er seinen Grund und Boden nicht als Sicherheit setzen. S: Abt Sigismund v. Kloster Seeon

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv