Everd van Wenttynchusen und seine Ehefrau Ermegard verkaufen im Einvernehmen mit ihren Erben an Äbtissin und Konvent von Drolshaghen eine jährliche Rente von einem schweren Gulden für 12 schwere Gulden, die Herr Gotschalc van Grevensteyne, einst Kirchherr zu Drolshaghen, dem Kloster übergeben hat für Memorien am Montag und Dienstag nach Fronleichnam zugunsten Gotscalks selbst, seiner Eltern, Herrn Hinrikes Kirchherrn zu Liberhusen, und seiner Nichte Neze. Von dieser Rente soll der Kirchherr 22 Pf., der Küster einen Pf., die Küsterin für Kerzen 12 Pf. erhalten, der Rest ist für die Äbtissin, die Jungfrauen und den Beichtiger. Kann die Seelmesse einmal nicht gehalten werden, ist der Gulden für Kirchbauzwecke zu verwenden. Für die Rente bürgt das Gut Wenttynchusen; Fälligkeitstermin ist Fronleichnam. in vigilia b. Bartholomei apost.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner