Erbschaftsstreit um ein Haus zu Duisburg an der Marienpforte, „vulgo“ des Kanzlers Haus genannt, weil es ursprünglich im Besitz des klev. Kanzlers Dr. Heinrich Bars gen. Oligschleger (gest. 1575) und seiner Gattin Anna Suderman war, mit Ländereien und Holzgerechtigkeiten vor der Stadt Duisburg und Pertinenzien zu Ruhrort (Stadt Duisburg) und Beeck (Stadt Duisburg). Der Kanzler Oligschleger habe das Haus dem Lic. Hermann Rinck, klev. Rat und Propst zu Kleve, und dessen Schwester Agnes Rinck vermacht. Von ihnen leiten die Beklagten ihre Ansprüche ab. Die Kläger sind die Erben von Margarethe Bars gen. Oligschleger, des Kanzlers Schwester. Der Prozeß endet durch einen außergerichtlichen Vergleich 1596.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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