Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt dem Abt und Konvent zu Schönau die Freiheiten, Rechte und Privilegien, die sein Vater Pfalzgraf Ludwig III., König Ruprecht und seine Vorfahren dem Kloster ausgestellt haben, und gebietet seinen Amtleuten, Dienern und Untertanen ihre Beachtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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