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König Friedrich III. gebietet den "Gemainen Reichsteten der verainung in Swaben" nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg bei einer Strafe von 100 Mark Goldes der Nürnberger Kaufmannschaft kein Hindernis in den Weg zu legen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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