Landtagsabschied zur Bewilligung einer Vieh- und Personenschatzung, Tecklenburg, 22. November 1597 Graf Arnold und benannte anwesende adlige Untersassen der Grafschaft Tecklenburg vereinbaren eine Vieh- und Personenschatzung. Folgende Sätze werden bewilligt: Für jedes Pferd 1 Rtlr., für jede Kuh, jedes Schaf und Schwein 1/2 Rtlr., für jeden Oberknecht 1 Rtlr., für jeden Knecht 1/2 Rtlr., für jede Magd 1/4 Rtlr. Mit dieser Schatzung sollen die noch ausstehenden 3.000 Rtlr. an Schatzung mit abgegolten werden. 2.300 Rtlr. sind zur nächsten Lichtmeß (2. Februar), 2.000 Rtlr. zu Pfingsten fällig, 2.000 Rtlr. 14 Tage nach dem Grevener Markt und der Rest zur Lichtmeß 1599. Sollten 9.300 Rtlr. nicht eingenommen werden, wird die Schatzung erhöht. Bei der Abrechnung sind wie bisher zwei Burgmannen anwesend. Der Graf verspricht, die Soldaten auf Schloß Tecklenburg zu entlassen, um Beschwerden zuvorzukommen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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