Bischof Johann Gottfried zu Würzburg bekundet, dass er den Brüdern Hans Konrad und Eberhard von Gemmingen für diese selbst und für ihren derzeit außer Landes weilenden Bruder Hans Philipp - alle drei Bruderssöhne des verstorbenen Schweickard von Gemmingen zu Bürg - ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.