Der weltliche Richter Peter zum Mulbaum gebietet für Johann von Drais ("Dreyße"), Vikar von St. Peter, Emichen zum Rinwaden zum ersten Mal die Räumung des Wiesenstückes an dem Raupelsweg ("Ropils wege") wegen versessener Gült, und setzt Termin "uff den nehsten donirstag nach sante Bonifacien dage" 1396 [8.6.]. - An diesem Tage gebietet der gleiche Richter zum dritten [!] Mal und setzt Termin auf den nächsten Freitag [9.6.]; an diesem Tage gebietet er zum dritten Mal und setzt Termin auf den nächsten Samstag [10.6.]. Zeugen der drei Ausgebote: Henne Ulner, der Fürsprecher, und Konrad von Lich. Zu Gericht saß am ersten Tag Richter Konrad, am zweiten Tag Richter Peter zum Ungefugen, am dritten Tag Schultheiß Wasmud.

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