Erzbischof Philipp Christof von Trier (1623-1652) belehnt nach dem Tode des Johann Reinhard von Sötern dessen Sohn Philipp Franz Freiherrn von Dagstuhl und Winnenburg von und Mitherrn zu Sötern mit der Hälfte vom Zehnten zu Freiendiez, Birlenbach, Fachingen, Wenigenfrenz und Görgeshausen (Gerichtshausen), welches Lehen früher Johann von Nassau und nach diesem Ludwig Alexander von Sötern als Vorgänger des Johann Reinhard von Sötern getragen haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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