Bernard von Strunclede gibt seine Einwilligung in den Verkauf der von ihm zu Lehen gehenden Advokatie der Kirche zu Herrecke und des Hofes Ossenbeke, durch deren bisherigen Inhaber, Ritter Bruno von Stipele, an die Äbtissin Hademigis und den Konvent des Klosters Herreke, unter der Bedingung, dass einige Ministerialen, welche der Äbtissin und dem Konvente beliebig sind, die Advokatie im Namen des Klosters zu Lehen empfangen, und wenn es nötig ist das Amt verwalten, Autorität und Nutzung desselben jedoch dem Kloster zustehen sollen. VI.Non.Jul.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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