Friedrich Wilhelm [I.], König in Preußen, Markgraf von Brandenburg, erteilt seinen Konsens zu der am 5. September 1714 nach viermaliger Subhastation für eine Summe von 19.550 Talern ohne das Inventar erfolgten Verpfändung der Biesenroth'schen Lehnsgüter Groß Lübbenau und Bischdorf an den Major im Dö

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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