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Friedberg, Burg: Kaiser Karl VII. bestätigt und erneuert wie schon die vorhergehenden Kaiser Maximilian II., Rudolf II., Matthias, Ferdinand II. und III., Leopold, Joseph und Karl VI. auf Bitten von Burggraf Hermann v. Riedesel, Freiherrn zu Eisenbach, Baumeister, Regiments- und gemeinen Burgmannen der Burg Friedberg ein wörtl. inseriertes Privileg Kaiser Friedrichs [III.] von 1467 Juni 9 [s. Nr. 105] über den Gerichtsstand der Burgmannen, das sie ihm vorlegen ließen. Er bekräftigt, daß sie jederzeit die Macht haben sollen, nicht nur ihre Untertanen, sondern auch die Juden in den Bezirken der Burg Friedberg bei fremden Gerichten abzuholen, da niemandem das Recht des Burggerichts verweigert werden soll. A gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und der Strafe, die in Kaiser Friedrichs Brief festgelegt ist, daß sie die Gen. von Friedberg an den von Kaiser Friedrich erhaltenen Rechten und Freiheiten nicht behindern.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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