Friedberg, Burg: Kaiser Karl VII. bestätigt und erneuert wie schon die vorhergehenden Kaiser Maximilian II., Rudolf II., Matthias, Ferdinand II. und III., Leopold, Joseph und Karl VI. auf Bitten von Burggraf Hermann v. Riedesel, Freiherrn zu Eisenbach, Baumeister, Regiments- und gemeinen Burgmannen der Burg Friedberg ein wörtl. inseriertes Privileg Kaiser Friedrichs [III.] von 1467 Juni 9 [s. Nr. 105] über den Gerichtsstand der Burgmannen, das sie ihm vorlegen ließen. Er bekräftigt, daß sie jederzeit die Macht haben sollen, nicht nur ihre Untertanen, sondern auch die Juden in den Bezirken der Burg Friedberg bei fremden Gerichten abzuholen, da niemandem das Recht des Burggerichts verweigert werden soll. A gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und der Strafe, die in Kaiser Friedrichs Brief festgelegt ist, daß sie die Gen. von Friedberg an den von Kaiser Friedrich erhaltenen Rechten und Freiheiten nicht behindern.
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Friedberg, Burg: Kaiser Karl VII. bestätigt und erneuert wie schon die vorhergehenden Kaiser Maximilian II., Rudolf II., Matthias, Ferdinand II. und III., Leopold, Joseph und Karl VI. auf Bitten von Burggraf Hermann v. Riedesel, Freiherrn zu Eisenbach, Baumeister, Regiments- und gemeinen Burgmannen der Burg Friedberg ein wörtl. inseriertes Privileg Kaiser Friedrichs [III.] von 1467 Juni 9 [s. Nr. 105] über den Gerichtsstand der Burgmannen, das sie ihm vorlegen ließen. Er bekräftigt, daß sie jederzeit die Macht haben sollen, nicht nur ihre Untertanen, sondern auch die Juden in den Bezirken der Burg Friedberg bei fremden Gerichten abzuholen, da niemandem das Recht des Burggerichts verweigert werden soll. A gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und der Strafe, die in Kaiser Friedrichs Brief festgelegt ist, daß sie die Gen. von Friedberg an den von Kaiser Friedrich erhaltenen Rechten und Freiheiten nicht behindern.
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B 5 Urkunden der Burg Friedberg
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
1742 Mai 4, Frankfurt (IV)
Ausf., Perg.libell (18 Bl., nicht foliiert), in m. rotem Samt bezogene Kladde eingebunden, 4 schw. u. orang. Verschlußbänder (2 schw. liegen abger. bei), Sg. in Holzkapsel u. an schw.-grüner Schn., sehr gut erh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Karl VII. bestätigt der Burg Friedberg die ihr von Kaiser Friedrich III. - 1467 am Erchtag vor St. Veitstag - verliehenen Privilegien
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Bl. 17v: Collationirt und Registrirt A. E. v(on) Stock, Vice-Registrator.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Bl. 17r: [1] Aussteller
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [2] Vidit, Joh(ann) Geörg Graff v(on) Königsfeld
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [3] Ad Mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium, Henrich Joseph v(on) Schmid.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Majestätssiegel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Bl. 17v: Collationirt und Registrirt A. E. v(on) Stock, Vice-Registrator.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Bl. 17r: [1] Aussteller
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [2] Vidit, Joh(ann) Geörg Graff v(on) Königsfeld
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [3] Ad Mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium, Henrich Joseph v(on) Schmid.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Majestätssiegel)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ