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Mannrecht- und Geburtsbriefe, Leumunds- und andere Zeugnisse, meist für Personen, die aus anderen Herrschaften nach Kochendorf zugezogen sind
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 583 Odenwald, Ritterkanton
Odenwald, Ritterkanton >> 2. Familien und Ortschaften >> 2.2 Ortschaften >> 2.2.2 Kochendorf >> 2.2.2.9 Mannrecht- und Geburtsbriefe der Untertanen
1569-1730
Enthält:
1. Leumundszeugnis des Matteis Hofmann und des Sebastian Koeller zu Herbolzheim für die Tochter des Hans Jörg Schürlen, Herbolzheim, 27. Juni 1569 (Or.-Ausf. Pap.);
2. Jörg Rentz, württ. Keller zu Weinsberg, quittiert der Katharina Veyt, Ehefrau des Diether Veyt zu Kochendorf, die Zahlung von 3 fl. für die Entlassung aus der württ. Leibeigenschaft, o.O., 14. Mai 1571 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
3. Kurfürst Friedrich von der Pfalz entlässt den Hans Reinhart aus der Leibeigenschaft, Heidelberg, 24. Juli 1576 (Abschr. Pap.);
4. Georg Rentz, württ. Keller zu Weinsberg, quittiert dem Lorenz Krämer zu Kochendorf die Zahlung von 5 fl. für die Entlassung aus der württ. Leibeigenschaft, o.O., 14. Febr. 1579 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
5. Georg Rentz quittiert den Erben des Bastian Gelf zu Kochendorf die Zahlung von 7 fl. Hauptrecht anläßlich des Todes des Bastian Gelf, o.O., 6. Aug. 1581 (Pap., Pap.-Sieg. des Ausstellers abg.);
6. Georg Rentz quittiert dem Jerg Kremer zu Kochendorf die Zahlung von 5 fl. für die Entlassung aus der württ. Leibeigenschaft, o.O., 13. Mai 1584 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
7. Georg Rentz quittiert der Barbara Krämer zu Kochendorf die Zahlung von 4 fl. für die Entlassung aus der württ. Leibeigenschaft, o.O., 24. Nov. 1588 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
8. Georg Rentz quittiert der Barbara, Tochter des Nikolaus Hesser zu Kochendorf, die Zahlung von 8 fl. für die Entlassung aus der württ. Leibeigenschaft, o.O., 10. Okt. 1590 (Or.-Ausf. Pap., Pap.-Sieg. des Ausstellers abg.);
9. Michael Messner, Gemeindsmann zu Ödheim, Wendel Schüeber und Hans Diether zu Kochendorf, Einsammler der nach Weinsberg gehörigen Ödheimer Leibsbeet, quittieren dem Martin Gelf(f) zu Kochendorf die Zahlung von 2 fl. für die Lösung von der Leibsbeet, o.O., 12. Sept. 1594 (Or.-Ausf. mit Pap.-Sieg. des Heuchlinger Deutschordensamtmanns Johann Mainhard);
10. Hans Eustachius v. Westernach, Deutschordensrat, Kammerer und Statthalter, Kommentur zu Mergentheim und Kapfenburg, entlässt den Michael Schad aus Neuenstadt a.K. gegen Zahlung von 5 fl. aus der dem Amt Scheuerberg gehörigen Leibeigenschaft, o.O., 10. Mai n. St. 1595 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
11. siehe jetzt unter U 58;
12. siehe jetzt unter U 59;
13. siehe jetzt unter U 60;
14. siehe jetzt unter U 61;
15. Schultheiß und Gericht zu Bonfeld bestätigen dem Quirin Störner d.J. eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 8. Nov. 1604 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Reinhard v. Gemmingen);
16. siehe jetzt unter U 62;
17. siehe jetzt unter U 63;
18. siehe jetzt unter U 64;
19. siehe jetzt unter U 65;
20. siehe jetzt unter U 66;
21. siehe jetzt unter U 67;
22. siehe jetzt unter U 68;
23. siehe jetzt unter U 69;
24. siehe jetzt unter U 70;
25. Schultheiß und Gericht zu Roigheim bestätigen dem Georg Mörttin eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 19. Nov. 1610 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Möckmühler Kellers Jakob Ruoss);
26. siehe jetzt unter U 71;
27. siehe jetzt unter U 72; 28. Schultheiß und Gericht zu Eberstadt bestätigen dem Hans Plappert eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 10. Jan. 1614 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.- Sieg. des Weinsberger Kellers Joachim Bayer);
29. Schultheiß und Gericht zu Untereisesheim bestätigen der Margaretha Lörlin eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 4. Juli 1614 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Johann Sixt von Lomersheim);
30. siehe jetzt unter U 73;
31. Schultheiß und Dorfmeister zu Talheim im Hallischen Amt Vellberg bestätigen der Ursula Simon eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 6. Apr. 1611; Bürgermeister und Rat der brandenburgischen Stadt Crailsheim bestätigen der Margaretha Halbig eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 18. Aug. 1615; Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Gemmingen bestätigen dem Kochendorfer Gerichtsschreiber und Schulmeister Johann Kuchenbrodt eheliche Geburt, Freiheit von Leibeigenschaft und ehrbares Verhalten, o.O., 8. Sept. 1615 (sämtl. Abschr. Pap.);
Beilage: Johann Gallus, Prediger und Senior des Ministeriums zu Erfurt, bestätigt, daß Johannes Kuchenbrodt (Vater des oben Genannten) die Erfurter Akademie besucht und die Anna Kerstin christlich geehelicht hat, Erfurt, 22. Mai 1578 (Or.-Ausf. Pap., aufgedr. Sieg. des Hans Schuelther, Bürger und des Rats zu Erfurt abg.);
32. Schultheiß und Gericht zu Affaltrach (Herrschaft Johanniterordens) bestätigen der Elisabeth Durman eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 20. Apr. 1615 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Gerichts Affaltrach von 1606);
33. siehe jetzt unter U 74;
34. siehe jetzt unter U 75;
35. siehe jetzt unter U 76;
36. siehe jetzt unter U 77;
37. siehe jetzt unter U 78;
38. siehe jetzt unter U 79;
39. siehe jetzt unter U 80;
40. siehe jetzt unter U 81;
41. siehe jetzt unter U 82;
42. Johann Dietrich v. Staffel auf Balden und Falkenstein, Kommentur des Johanniterordens zu Schwäbisch Hall und Affaltrach, bestätigt die eheliche Geburt des Stefan Kirchener aus Gailsbach, o.O., 26. Juni n. St. 1623 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
43. Schultheiß und Gericht zu Gochsen bestätigen dem Bernhard Ehrnfeld eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 7. Juli 1623 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des württ. Kellers Georg Binder zu Neuenstadt);
44. siehe jetzt unter U 83;
45. Schultheiß, Bürgermeister und Gerichtsverwandte zu Neckarzimmern bestätigen der Klara Fahrnbach eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 6. März 1623 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Hieronymus Bender, gemmingenschen Vogts zu Hornberg);
46. Schultheiß und Gericht zu Wachbach bestätigen dem Bernhard Volpert eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 10. Juli 1623 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Deutschordenskommenturs Johann Konrad v. Lichtenstein);
47. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Hohenhaslach bestätigen dem Michel Bauer eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 14. Jan. 1624 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Fleckens Hohenhaslach);
48. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Pfaffenhofen bestätigen dem Hans Stürmer eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 10. Apr. 1624 (Or.-Ausf. mit Pap.-Sieg. des Güglinger Vogts Ulrich Aulber);
49. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Pfaffenhofen bestätigen der Magdalena Stürmer, geb. Luitpold, eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 10. Apr. 1624 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Güglinger Vogts Aulber); 50. Schultheiß und Gericht zu Gochsen bestätigen dem Michel Lorentz eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 8. Jan. 1624 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des württ. Kellers Georg Binder zu Neuenstadt);
51. Johann Jakob Schnaitman, Schultheiß im Beringsweiler Amt, bestätigt dem Hans Brauer eheliche Geburt, Schloß Behringsweiler, 28. Apr. 1625 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
52. siehe jetzt unter U 84;
53. Caspar Murschel, württ. Keller zu Göppingen, bestätigt dem Hans Stockh aus Willsbach die Lösung aus der württ. Leibeigenschaft, o.O., Dez. 1625 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
54. Thomann Reychartt, Berlichingischer Schultheiß zu Korb, und das Gericht daselbst bestätigen dem Hans Vockh eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, Korb, 3. Mai 1626 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Philipp Albrecht v. Berlichingen);
55. Schultheiß, Bürgermeister und Richter der Stadt Widdern bestätigen der Ursula Eittelwein eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 18. Juni 1627 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. der Stadt Widdern);
56. siehe jetzt unter U 85;
57. Georg Steinlein, gräfl. hohenlohischer Vogt zu Pfedelbach, bestätigt dem Michel Rachstatt aus Schwalbrunn eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 12. Sept. 1628 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
58. siehe jetzt unter U 86;
59. siehe jetzt unter U 87;
60. Schultheiß und Gericht zu Jagsthausen bestätigen dem Thomas Flach eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, Jagsthausen, 8. März 1641 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. des Johann Wolf von Berlichingen);
61. begl. Auszug aus dem Heilbronner Taufbuch über die am 10. Juli 1647 erfolgte Taufe des Johann Greck v. Kochendorf, Heilbronn, 6. Aug. 1696;
62. Bürgermeister und Rat der Stadt Mannheim bestätigen der Anna Katharina Schneider Freiheit von Leibeigenschaft, Mannheim, 31. Juli a. St. 1662 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. der Stadt Mannheim);
63. Joseph Ulrich Gronbach, Vogt zu Weiler, bestätigt dem Martin Precht Freiheit von Leibeigenschaft, Weiler, 28. Sept. 1666 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. des Ausstellers);
64. Stadtvogt, Richter, Bürgermeister und Rat der Stadt Ansbach bestätigen dem Hans Michael Grautner eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, Ansbach, 6. Dez. 1667 (Abschr. Pap.);
65. Johann Georg Schumm, freiherrlich Crailsheimischer gemeinschaftlicher Verwalter zu Morstein, bestätigt der Margarethe Manger Freiheit von Leibeigenschaft, Morstein, 29. Sept. 1667 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. des Ausstellers);
66. Zeugnis über den Familienstand des Wilhelm Schwenzer zu Neckarsulm, Neckarsulm, 8. März 1667 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. des Peter Handel);
67. siehe jetzt unter U 88;
68. Albrecht Braun, Amtsschultheiß zu Gochsen, bestätigt der Catharina Schertzer Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 20. Jan. 1671 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. des Ausstellers);
69. Ledigsprechung des Georg Beltz nach dreijähriger Lehrzeit als Schneiderlehrling, Kochendorf, 29. Febr. 1670 (Konz. Pap.);
70. Verdingung des David Peter Hueber als Bäckerlehrling, Kochendorf, 22. Juni 1680 (Konz. Pap.);
71. Ledigsprechung des David Peter Hueber nach zweijähriger Lehrzeit als Bäckerlehrling, Kochendorf, 11. Juni 1682 (Konz. Pap.);
72. Heiratszeugnis des Hans Michael Gruber aus Wassertrüdingen und der Anna Barbara Pfister aus Tübingen (23. Nov. 1686), Auszug aus dem Ehebuch von Schönaich, Amt Böblingen, 30. Nov. 1686, begl. durch Pfarrer Johann Ulrich Mohr;
73. begl. Auszug aus dem Taufbuch der Pfarrei Stetten über die am 18. März 1664 erfolgte Taufe des Johann Leonhard Heckel aus Cronheim, Stetten, 13. Apr. 1688; 74. Ersuchen des Amtsvogts Hetzel zu Vellberg an das Greckische Amt Kochendorf, dem Endress Kettenmann zu Kleinenaltdorf zu einer Forderung an die Witwe seines Schwagers Endress Haas zu Kochendorf zu verhelfen, Vellberg, 20. Nov. 1692 (Or.-Ausf. Pap.);
75. siehe jetzt unter U 89;
76. Leumundszeugnis des brandenburgischen Stiftsverwaltters Johann Georg Klingler zu Feuchtwangen für Georg Michel Obermüller aus Oberahorn, Feuchtwangen, 14. Nov. 1694 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
77. Heiratszeugnis des Joseph Silber, Musketier im fürstenbergischen Kreisregiment zu Fuß und der Maria Magdalena Müller zu Kochendorf (6. Mai 1696), Kochendorf, 5. Juni 1696 (Or.-Ausf. Pap.);
78. siehe jetzt unter U 90;
79. Bericht des kaiserlichen Notars Johann Georg Schell zu Neckarsulm über seine Verhandlungen wegen der Forderungen des Johann Wolf Greck v. Kochendorf an seinen Schwiegervater Johann Reinhard v. Gemmingen zu Sachsenflur, o.D. (Dez. 1697), (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Notars);
80. Interimsbescheinigung des Amtsverwesers G.G. Fulda zu Böringsweiler über die Freiheit des Hans Michel Föll von der Leibeigenschaft, Böringsweiler, 2. Nov. 1698 (Or.-Ausf. Pap.);
81. Stabsamtsverweser, Bürgermeister und Richter zu Böringsweiler bestätigen dem Hans Michael Föll eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, Weinsberg, 16. Nov. 1698 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Weinsberger Vogts Johann Konrad Stigler);
82. Leumundszeugnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn für Hans Bernhard Raffler und seine Ehefrau Anna, Heilbronn, 23. Nov. 1698 (Or.-Auf. Pap. mit Pap.-Sieg. der Stadt Heilbronn);
83. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Öschenbach bestätigen dem Christoph Straub eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, o.O., 15. Nov. 1706 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Siegeln des Liebensteinischen Stabsschultheißen Konrad Hauser und des Adelbergischen Schultheißen Michel Bergmann);
84. Zeugnis des hohenlohischen Amts Ingelfingen über eheliche Geburt und Freiheit von der Leibeigenschaft des Hans Georg Hessinger, Ingelfingen, 15. Sept. 1708 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Amts Ingelfingen);
85. Georg Heinrich Eichhorn, gräflich hohenlohe-neuensteinischer gemeinschaftlicher Sekretarius und Amtsvogt zu Öhringen, bestätigt dem Georg Kraft Geiger eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft, Öhringen, 30. Mai 1708 (Or.-Ausf. Pap. mit Pap.-Sieg. des Ausstellers);
86. Heinrich Friedrich Stein, württ. reisiger Amtmann zu Bretzfeld, bestätigt der Anna Eva Wägelen aus Rappach Freiheit von Leibeigenschaft, Bretzfeld, 4. Febr. 1709 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. des Ausstellers);
87. Johann Lang, freiherrlich Yrschischer Amtmann zu Obergimpern, bestätigt dem Christoph Johann Karl Kühlewein Freiheit von Leibeigenschaft, Obergimpern, 19. Sept. 1711 (Or.-Ausf. Pap. mit aufgedr. Sieg. der Freiherren von Yrsch);
88. Leumundszeugnis des Johann Wolfgang Greck v. Kochendorf für Johann Ludwig Pfeiffer, Schmidtbergschen Zehntverwalter zu Ittlingen, Kochendorf, 15. Febr. 1722 (Konz. Pap.);
89. Zeugnis des Gottfried Augustus und Karl v. Schmidberg für den Vikar Wilhelm Hartmann Bontzeltius, Lehrensteinsfeld, 3. Sept. 1729 und 1. Nov. 1730 (Abschr. Pap.)
1 Bü
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.