Abt Wolfgang zu St. Egidien in Nürnberg vidimiert die Urkunde vom 3. Dez. 1512, worin Paulus Holzschuher als Verwalter der Berthold-Holzschuher-Stiftung Georg Holzschuher dem Älteren ein Wiederkaufsrecht auf Einkünfte aus dem halben Zoll zu Schlüsselfeld und aus Erbgütern zu Mögeldorf und Untermässing bestätigt.