Streitgegenstand ist eine Jahrrente, die die Eheleute Paul und Gertrud Voch erworben hatten. Der Appellant erklärt, die einzige Erbin Pauls sei Catharina Veich, Mutter des Dietrich Veich gewesen. In diesem Verfahren ist die Frage strittig, ob durch den Verlauf mehrerer Verfahren vor den Schöffen zu Geilenkirchen, dem Gericht Merzenich und dem Hauptgericht Jülich die Großmutter und nach ihr der Vater der Appellanten in der Possession des Rechtes sei, die Hälfte der Rente heben zu dürfen, oder ob dies die Appellaten seien. Die Problematik ergab sich daraus, daß die Rente von verschiedenen, an unterschiedlichen Orten gelegenen Höfen zu heben war, die unter der Zuständigkeit der verschiedenen Gerichte lagen, so daß strittig war, welcher Bescheid wann und wo bindend war. In den Streit um die Ausführung des RKG- Urteils (1535) war insbesondere Rabold (1541 Robert) von Plettenberg zu Dreiborn und Landskron, Amtmann zu Heimbach, verwickelt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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