Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seine Einwilligung, dass Hans von Gemmingen zu Guttenberg eine Gült, die auf die Dörfer Haßloch, Iggelheim und Böhl verschrieben ist, an Blicker Landschad von Steinach übertragen wird. Enthält Angaben zur Verlaufsgeschichte: Der Ritter Hans Späth von Ehestetten (Estetten) war über seine Ehefrau [Guda von Sickingen], einer Erbin Reinhards von Sickingen, ein Miterbe an der Gült über 150 Gulden und 1.700 Gulden Hauptgeld [= ca. 8,8%!], die einst von Graf Emich von Leiningen verschrieben worden war. Hans hatte am 26. Juli 1476 (uff fritag nach Jacobi apostoli) über sein Drittel mit Pfalzgraf Friedrich I. einen Vertrag geschlossen, dass Hans künftig [den üblichen Zinssatz] zu einem Zwanzigstel erhalten soll, nämlich 28 1/3 Gulden. Diese Gült hat er am 13. November 1478 (off fritag nach sant Martins tag des heiligen bischoffs) in einem von Hans von Bubenhofen und Mark (Mercke) von Halfingen aufgesetzten Vertrag an Hans von Gemmingen zu Guttenberg überstellt, der sie wiederum an den Hofmeister Blicker Landschad von Steinach übergeben hat.