Gordt Franssoys, Domherr zu Münster und Propst am Alten Dom, bekundet, daß Evert, der Schulte des zur Propstei des Alten Dom gehörigen Hofes Vrenckinck im Kirchspiel Appelhülsen, zur Einlösung der Mühle zu Vrenckinck, gelegen im Kirchspiel Nottuln, 50 Mark münsterscher Pfennige an Godeckin van Schonebecke, anders genannt van Hillen, des verstorbenen Bernds Sohn, gezahlt hat. Godeckin und seinem Vater war die Mühle von dem verstorbenen Herrn Goderd van Ludinchhusen, Propst des Alten Doms, vorbehaltlich einer an die Propstei zu entrichtenden Jahrespacht von 18 Schillingen verpfändet worden. Der Aussteller überträgt die Mühle nun mit Zustimmung des Dechanten und Kapitels des Alten Doms an Evert für die gleiche Jahrespacht, zahlbar auf Martini, bis zur Wiedereinlöse durch den Alten Dom für 50 Mark. Siegelankündigung des Ausstellers und des Kapitels. crastino sancti Ludgeri

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view