Der Priester Bernhard Könlin, Kaplan an der Neithardtkapelle im Ulmer Münster, errichtet sein Testament. Er bestellt Dr. Matthäus Neithardt, Altbürgermeister zu Ulm, und Johann Klögerlin, Pfarrer zu Donaustetten ("Tungenstetten") [Stadt Ulm], zu seinen Testamentsvollstreckern. Nach seinem Tod will er unter der Neithardtkapelle im Ulmer Münster begraben werden, wozu die Familie Neithardt bereits ihre Zustimmung erteilt hat. Die Testamentsvollstrecker sollen dann von seiner Hinterlassenschaft zunächst sein Begräbnis und sein Seelgedächtnis gemäß den von ihm in dem Testament festgelegten Bestimmungen ausrichten. Sollte er dazu noch weitere handschriftliche Ergänzungen hinterlassen, soll man diesen unbedingten Glauben schenken. Des weiteren gehen nach seinem Tod an die Gebrüder Gregor Neithardt, Pfarrer und Domherr zu Augsburg, Dr. Matthäus Neithardt, Altbürgermeister zu Ulm, und Heinrich Neithardt je ein silberner Becher im Wert von 12 Gulden. Sollten Matthäus und Heinrich Neithardt ihn nicht überleben, dann fallen die Becher oder ihr Gegenwert an deren Erben. Die zwei Söhne des verstorbenen Hieronimus Neithardt sowie die Kinder des verstorbenen Ludwig Neithardt Wilhelm Neithardt und Margarete Ehinger zu Konstanz, erhalten je einen silbernen Becher im Wert von 6 Gulden. Schließlich gehen an Heinrich Neithardt den Jüngeren, den Sohn des Heinrich Neithardt, ein beschlagenes Trinkgefäß, an seine Schwester Barbara Neithardt ein Kästchen und an Susanna Lieber, die Witwe des Hieronimus Neithardt, eine eichene Truhe und die silberne Schale, die sie ihm nach dem Tod des Hieronimus Neithardt gegeben hat. Die Kinder seines verstorbenen Bruders Johann Könlin von Weil [Unbestimmt] erhalten 40 rheinische Gulden, wobei an Matthäus 10 Gulden und an seine Schwestern Elisbeth und Agnes je 15 Gulden fallen. Überlebt eines der Geschwister ihn nicht, dann fällt sein Anteil an seine Erben. Die Testamentsvollstrecker erhalten für ihre Bemühungen jeder einen silbernen Becher. Seine gesamte übrige Hinterlassenschaft fällt zu gleichen Teilen an die Gebrüder Gregor, Matthäus und Heinrich Neithardt oder deren Erben. Der Testamentar behält sich das Recht vor, sein Testament zu ändern, zu ergänzen oder zu widerrufen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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