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v. Stockheim: Die Brüder Gottfried, Cone und Eberhart v. Stockheim einigen sich über die Teilung ihres väterlichen und mütterlichen Erbes. Gottfri...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Oberhessen >> 18 Orte, Buchstabe S >> 18.35 Stockheim
1461 Dezember 16
Pergament, die Siegel der Aussteller abgefallen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1461 Mi. v. Thomas ap.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: v. Stockheim: Die Brüder Gottfried, Cone und Eberhart v. Stockheim einigen sich über die Teilung ihres väterlichen und mütterlichen Erbes. Gottfried erhält die elterlichen Güter diesseits des Rheins mit Ausnahme des Schlosses Oben mit den dazugehörigen Wäldern und den Wäldern zu Henxbach, die allen dreien gemeinsam gehören sollen (weitere Besitzungen: Hof zu Buessheym, Hof zu Wonecken). Cone erhält die Güter zu Helbergen (weitere Besitzungen: Berckheym, Kolgensteden). Eberhart erhält Lyntheym (weitere Besitzungen: Wolstat, Kylgensteden, Sassenhusen, Hellbergen)