Das Kapitel mit Dekan Werner und Thesaurar Ludolf [Dapifer] gibt sich neue Statuten in Bezug auf neue Kanoniker und deren Pflichten und Rechte und über die Verteilung der Einkünfte unter allen Kanonikern. (1) Neue Kanoniker müssen sich ein Jahr im Chor wie die Schüler verhalten, bekommen keine Anwesenheitsgelder und haben keine Stimme im Kapitel. (2) Jeder neue Kanoniker gibt Wein und 1 1/2 Mark Bremer Silbers für eine [Antritts-]Mahlzeit. (3) Bis zur Emanzipation bekommt er nur eine halbe Präbende und keine Anwesenheitsgelder. (4) Abwesende Emanzipierte bekommen von Rechts wegen nichts, es sei denn, sie dienen an der Seite des Bischofs oder studieren, dann bekommen sie die ganze Präbende. (5) Wer krank oder in Geschäften des Kapitels unterwegs ist, bekommt die volle Präbende und Handgelser, ebenso der Propst. (6) Von den Getreidepräbenden erhalten die Priester vorweg je einen Schilling von Roggen, Gerste und Hafer, die Diakone je einen halben Schilling, weil diese sich um die Kirche mühen. Der Rest wird in zwölf gleiche Teile geteilt. (7) Anwesenheitsgaben von Getreide werden unter den Anwesenden gleichmäßig verteilt, wobei der Verteiler erhält, was ihm jeweils zugedacht ist. Ebenso wird die [Rest-]Hälfte der Präbenden der Nichtemanzipierten unter den Anwesenden verteilt. (8) Von den Zehnten bei Buxtehude erhält jeder Kanoniker 3 Scheffel, der Rest wird an die Senioren verteilt. (9) Jeder Kanoniker erhält 2 Zinsschweine, die übrigen gehen an die Senioren. (10) Wenn ein neuer Kanoniker sich in Ausgaben, Almosen, Förderung der Kirche und im Chorbesuch besonders hervortut, kann ihm durch die Ältesten von cer Portion der Abwesenden etwas Angemesenes zugewiesen werden. (11) Von den 10 Mark Zinsgeldern in Lüneburg gehen 28 Schillinge an den Thesaurar, der Rest wird in zwölf Teile geteilt. (12) Vom Zehnt in Somfleth erhält der Verwalter 3 Mark und 3 Schillinge Hamburger Pfennige, 17 Mark werden auf die zwölf Präbenden verteilt, einen Rest erhalten die Senioren und Priester. (13) Von den Zinsgeldern aus der Nähe von Mittelnkirchen werden 12 Mark auf die 12 Präbenden verteilt, den Rest empfangen die Priester und Senioren. Die Pfennige aus der Warwisch werden unter den Anwesenden verteilt, ebenso wird mit den Pfennigen aus der [Verdener] Münze verfahren. (14) Andere Gebräuche des Kapitels sollen unverändert weiter gelten. Ausführung auf Pergament; ein anhängendes Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 53