Das Stift Essen habe Bongart vor dem Düsseldorfer Hofrat auf (Nach-)Entrichtung einer Erbpacht für Ländereien (und in der Folge auch wegen Nichtentrichtung der Kurmut für diese Ländereien) ohne Angabe von Gütern und Höhe verklagt. Bongart wirft dem Gericht nichtiges Vorgehen vor und erwirkt die Citatio, nachdem der Hofrat, obwohl er gegen dessen Urteil an das RKG appelliert habe und mit dessen Schreiben um Bericht eine vorläufige Inhibitio verbunden gewesen sei, das Urteil zur Exekution aussetzte. Die Beklagten bestreiten dagegen die Zulässigkeit einer RKG- Appellation gegen ein Possessionsurteil.