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Knecht Apel von Buchenau bekundet für sich und seine Erben, dass
er von [Heinrich von Hohenberg, Abt von] Fulda eine im Folgenden
inserierte Urkun...
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... in iaren und in tagen als vorgeschriben stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Knecht Apel von Buchenau bekundet für sich und seine Erben, dass er von [Heinrich von Hohenberg, Abt von] Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1349 September 28: Heinrich von Hohenberg, Abt von Fulda, bekundet, dass er Apel von Buchenau und seinen Erben 599 Schilling Tournosen schuldet. Dafür überträgt er ihm das Amt Gerstungen. Aus der dortigen Kellerei erhält Apel 25 Pfund Heller, 25 Viertel Roggen (korn) und 25 Viertel Hafer. So lange Heinrich Apel oder seinen Erben die 599 Pfund Heller nicht zurückgezahlt hat, darf er ihn nicht des Amtes in Gerstungen entheben oder ihm einen anderen vorsetzen. Für Heinrich besteht ein Rückkaufrecht für 599 Pfund Heller. Siegelankündigung Abt Heinrichs. (Da man zalte nach Cristes geburte druozeihinhundert iar in dem nuon und vierzigesten iare an sent Michahels abende). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)