Herzog Johann Friedrich von Württemberg erlaubt Hans Christoph von Vohenstein und Hans Ludwig Adler zu Unterlimpurg als den Vormündern der Witwe des Wolf Jacob Senft von Sulberg und ihrer Kinder auf Widerruf, im nachstehend beschriebenen Bezirk des Reichenberger und Murrhardter Forsts zu jagen: Beginnend am Fronbach, wo der Gloßhofer Pfad herübergeht, hinab bis auf die Eberperger Felder, hinab bis an das Fleinsbächlein, hinunter hinter das Berglin, auf dem ehemals ein Schloß, die "Burg" genannt, stand, hinüber bis an die Roth, hinab an den Wiesenbach, hinauf bis an den Wald und die Felder hinüber bis an den Fronbach. Die Erlaubnis wird unter den Bedingungen erteilt, daß die Hunde angebunden zur Jagd geführt werden, mit Maß gejagt wird, die Jagddiener den Forstmeistern des Klosters Murrhardt und des Reichenberger Forsts bekannt gegeben werden, die Marksteine erhalten werden, nicht außerhalb des Bezirks gejagt wird und die Forstmeister unterstützt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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