Heinrich von Mörsberg und seine Frau Maria, geb. von Limpurg, schließen in Anbetracht ihres hohen Alters mit Hieronymus Freiherr zu Mörsberg und Beffort, Vetter Heinrichs einen Vergleich, wonach ersterer dem Sohn Hieronymus seine Herrschaft auf sechs Jahre (bis 1604) zur Verwaltung übergibt gegen Reichung eines Deputats und Vorbehalt des Wittums der Maria, geb. von Limpurg. Vermittler: Hieronymus Freiherr zu Mörsberg und Beffort, Schenk Eberhard zu Limpurg, Augustin Freiherr zu Mörsburg, Johanniter, Philipp von Mühlheim der Ältere und Hugo Sturm von Sturmeck