Johann Waldboott, Amtmann zu Rheinbach, zu Schöneck und Schönbach bekennt, dass er von Gerhart Rembold, Zöllner zu Rheinbach, 400 Goldgulden Jahrespension von 8000 Gulden, welche ihm Graf Johann zu Sayn schulde, dann weiter 150 Goldgulden die der genannte Graf noch schuldig gewesen, sowie 25 Gulden Amtsgeld richtig empfangen habe.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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